Anteile analog zeichnen
Immer wieder werden uns Schwierigkeiten beim Erwerb des Genossenschaftsanteils mittels des Papier-Vordrucks gemeldet. Wir haben darum eine Schritt-für-Schritt-Anleitung erstellt.
Schritt 1:
Ausfüllen des Formulars
Besorge Dir das Beitrittsformular im Gemeindebüro oder lade es hier herunter und drucke es aus.
Fülle das Formular vollständig aus.
Wichtig dabei:
1) Schreibe „Neu Darchau“ auf die gepunktete Linie hinter „Ich möchte folgenden Tante-Enso-Standort unterstützen:“
2) Eine E-Mail-Adresse ist für den Erwerb des Genossenschaftsanteils nicht erforderlich. Falls Du aber eine E-Mail-Adresse angeben willst, dann beachte: Jeder E-Mail-Adresse kann nur EIN Kundenkonto zugeordnet werden. Verwende unbedingt eine Adresse, mit der niemand anderer Anteile zeichnet. Gib notfalls die E-Mail-Adresse einer Vertrauensperson an, mit der noch keine andere Person einen Anteil gezeichnet hat.
3) Jede:r kann eine beliebige Zahl Genossenschaftsanteile zeichnen.
Vergiss nicht, Ort und Datum zu nennen und das Formular zu unterschreiben.
Gib das ausgefüllte Formular im Gemeindebüro ab oder wirf es in deren Briefkasten.
Schritt 2:
Zahlung des Genossenschaftsanteils
Nach Ausfüllen des Beitrittsformulars muss die Zahlung an myEnso per Überweisung oder Online-Banking vergenommen werden. Bitte zahle dazu den Betrag entsprechend der von Dir gezeichneten Anteile (100 Euro je Anteil) an:
myEnso Teilhaber eG
IBAN: DE97 2919 0024 0045 6438 00
BIC: GENODEF1HB1
Wichtig dabei:
1) Bitte gib im Verwendungszweck den Ortsnamen „Neu Darchau“ an und den Namen der Person, die den/die Anteil/e gezeichnet hat.
2) Sorge für einen Nachweis Deiner Zahlung und hebe ihn gut auf (Überweisungsdurchschlag bei Überweisung in der Bankfiliale, PDF-Datei oder Screenshot beim Online-Banking).
Per Post geht Dir ein Zertifikat über Deinen Genossenschaftsanteil zu. Die Zusendung kann aber viele Wochen dauern.
HINWEIS: Mit dem Kauf eines Genossenschaftsanteils wurde NICHT automatisch die Tante-Enso-Karte bestellt. Diese Bestellung sollte auch erst erfolgen, wenn die Eröffnung des neuen Ladens gesichert ist und unmittelbar bevorsteht. Sie kann dann über eine eigene Internetadresse beantragt werden oder per Post mit einem Antrag, der rechtzeitig im Ort verfügbar sein wird.