Wer online oder analog seine Mitgliedschaft in der Genossenschaft beantragt und einen Anteil kauft, bekommt nicht automatisch auch die Tante-Enso-Karte zugeschickt! Die Beantragung muss separat erfolgen.
Je nach Menge der Anträge dauert es im ersten Ansturm bis zur drei Wochen, bis die Karte ankommt. Nach Eröffnung verkürzt sich die Wartezeit erfahrungsgemäß.
Unabhängig von der Teilhaberschaft kann eine Tante-Enso-Karte von jeder und jedem beantragt werden. Der oder die Antragsteller:in muss allerdings mindestens 18 Jahre alt sein. Mit der Karte sind jederzeit Zutritt und Zahlung in allen Tante-Enso-Läden im gesamten Bundesgebiet möglich.
Die Karte kann zum Einkaufen an andere Personen weitergegeben werden. Aber Achtung: Weil die Zahlfunktion nicht durch eine PIN geschützt ist, kann Jede:r im Besitz der Karte damit einkaufen. Weil damit auch der Einkauf von Alkohol möglich ist, darf die Karte nicht an Personen unter 18 Jahren weitergegeben werden (Jugendschutzgesetz).
So geht die Beantragung der Tante-Enso-Karte
Frist: keine
Es ist die Angabe von persönliche Daten und der Bankverbindung erforderlich.
Auch eine E-Mail-Adresse ist unbedingt erforderlich.
Für Teilhaber: Bitte dieselbe E-Mail-Adresse angeben wie beim Kauf des Genossenschaftsanteils.
Mittels der Adresse legt myEnso ein Kundenkonto an, auf dem die Einkaufs-Vorteile gutgeschrieben werden. Ohne Angabe einer E-Mail-Adresse können (auch für Genossen) keine Einkaufsvorteile gewährt werden
Die Angabe der Bankdaten ist unbedingt erforderlich, denn die Zahlung mit der Tante-Enso-Karte erfolgt als SEPA-Lastschrift. Eine Verknüpfung der Tante-Enso-Karte mit einer Kreditkarte oder PayPal ist nicht möglich.
Der Antrag kann hier heruntergeladen werden.
Der Antrag kann auch online gestellt werden.
elbDORFaktiv wird zu gegebener Zeit mit Personal besetzte Infostände betreiben und beim Ausfüllen der Anträge behilflich sein.