Winterdienst

In Neu Darchau gelten die unten aufgeführten Regelungen für den Winterdienst. Diese basieren auf der Straßenreinigungsverordnung der Samtgemeinde Elbtalaue vom 13. November 2008.
Landesstraßen
Fahrbahnen werden vom Landkreis geräumt und gestreut. Fußwege müssen von Anliegern auf einer Breite von 1,50 Metern geräumt und ggf. mit abstumpfenden Mitteln gestreut werden. Räum- und Streupflicht in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr (sonn- und feiertags 9.00 bis 20.00 Uhr).
Kreisstraßen
Fahrbahnen werden vom Landkreis geräumt und gestreut. Fußwege müssen von Anliegern auf einer Breite von 1,50 Metern geräumt und ggf. mit abstumpfenden Mitteln gestreut werden. Räum- und Streupflicht in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr (sonn- und feiertags 9.00 bis 20.00 Uhr).
Gemeindestraßen
Anlieger sind verpflichtet, sowohl den Fußweg an ihrem Grundstück als auch die Fahrbahn bis zur Fahrbahnmitte zu räumen. Fußwege müssen von Anliegern auf einer Breite von 1,50 Metern geräumt und ggf. mit abstumpfenden Mitteln gestreut werden. Streupflicht besteht nur für die Fußwege. Räum- und Streupflicht in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr (sonn- und feiertags 9.00 bis 20.00 Uhr).
Steigungen
Für bestimmte Straßen und unter bestimmten Umständen können Bürgermeister oder Gemeindedirektor die einspurige Räumung der Fahrbahn bei der Winter-Bereitschaft der Gemeinde beauftragen. Die Kosten trägt die Gemeinde Neu Darchau. Kriterium für die Beauftragung ist die Erreichbarkeit der Anlieger für Polizei, Feuerwehr, Rettungswagen, Pflegedienste und ähnliche Institutionen. Die Regelung gilt für folgende Straßen:
Am Doolsberg
Am Gieberg (bis zur Waldgrenze)
August-Kröpke-Weg
Glienfeld
Im Lors
Im Schöttelk
Kichweg
Zur Höhe (150 Meter ab Kreuzung Elbuferstraße)
Streusalz
Zur Beseitigung von Eis und Schnee dürfen keine schädlichen Chemikalien verwendet werden. Streusalz darf nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden, wenn mit Sand oder abstumpfenden Mitteln die Glätte nicht ausreichend beseitigt werden kann. Gleiches gilt an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefälle- oder Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.