Elbbrücke ist förderfähig, aber …
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- Förderfähigkeit der Elbbrücke offiziell bestätigt
- Landrat Böther spricht von Baubeginn 2027
- BI und Bürgermeister aus Neu Darchau widersprechen
Der geplante Bau der Elbbrücke zwischen Neu Darchau und Darchau ist nach Angaben des Landkreises Lüneburg grundsätzlich förderfähig. Darauf hat Jens Michael Seegers, Leiter des Betriebs für Straßenbau und -unterhaltung (SBU), in der Sitzung des Betriebs- und Straßenbauausschusses des Kreistags in Scharnebeck hingewiesen. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr habe die Förderfähigkeit offiziell bestätigt.
Laut Bescheid stellt das Land eine Förderung von bis zu 75 Prozent der Gesamtkosten in Aussicht. Die Zusage ist bis zum 27. Januar 2031 befristet. Nach Darstellung Seegers könnte der Förderantrag zum 1. Oktober 2026 gestellt und mit dem Bau im Jahr 2027 begonnen werden. Von den kalkulierten Gesamtkosten in Höhe von 96,5 Millionen Euro gelten 72,2 Millionen Euro als förderfähig.
Die Mittel sollen aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz stammen, mit dem das Land kommunale Infrastrukturprojekte im Verkehrsbereich unterstützt. Den verbleibenden Eigenanteil von rund 24,2 Millionen Euro müsste der Landkreis Lüneburg aufbringen. Wie diese Summe angesichts eines überschuldeten Haushalts finanziert werden soll, ist bislang jedoch offen.
Landrat Böther: „Ausgezeichnete Neuigkeiten!“
Landrat Jens Böther (CDU) sprach auf Anfrage der Landeszeitung von „ausgezeichneten Neuigkeiten“ für den Landkreis, die Kreisverwaltung und die Menschen in Amt Neuhaus. Nach seiner Einschätzung rückt die Realisierung der Elbbrücke damit einen weiteren Schritt näher. Als nächsten Meilenstein erwartet Böther im Frühjahr die Entscheidung über den Planfeststellungsantrag des Landkreises. Das entsprechende Verfahren, vergleichbar mit einem Bauantrag, läuft bereits.
In Neu Darchau bewertet man die Nachricht von der Förderfähigkeit naturgemäß weniger euphorisch. Immerhin soll eine Zufahrt zur Brücke mitten durch den Ortsteil Katemin geführt werden – ein Umstand, den vor allem die Brückengegner der Bürgerinitiative Ja zur Fähre – Nein zur Brücke (BI) immer wieder kritisieren: „Im Brückenvertrag zwischen unserer Gemeinde, der Samtgemeinde und den zwei Landkreisen wird von der Notwendigkeit einer Ortsumfahrung gesprochen“, so BI-Sprecher Tom Böhlen. „Tatsächlich aber wird Katemin in zwei Teile gerissen. So darf man doch im 21. Jahrhundert keine Verkehrsplanung mehr machen!“ Die BI hatte schon vor Monaten angekündigt, gegen einen etwaigen Planfeststellungsbeschluss klagen zu wollen.
Bürgermeister Siebolds: „Wir prüfen, ob wir klagen!“
Ob auch die Gemeinde Neu Darchau juristisch gegen den Bau der Elbbrücke vorgehen wird, hänge von zwei Dingen ab, so Bürgermeister Reinhard Siebolds (Grüne): „Wenn der Planfeststellungsbeschluss vorliegt, werden wir zusammen mit unseren Anwälten prüfen, ob eine Klage aussichtsreich erscheint oder nicht. In beiden Fällen wird der Gemeinderat das letzte Wort haben.“ Einen Baubeginn 2027 hält Siebolds für äußerst unwahrscheinlich: „Sollten eingereichte Klagen aufschiebende Wirkung haben, verzögert das den Bau in jedem Fall. Zudem muss das Rechnungsprüfungsamt des Landes Niedersachsen noch seine Zustimmung zur weiteren Verschuldung des Landkreises geben – was genauso wenig ein Selbstgänger ist wie ein positiver Beschluss im Kreistag.“ Auch der Ankauf oder gar die Enteignung von Grundstücken sowie die europäische Ausschreibung der Bauarbeiten werde einen etwaigen Baubeginn weiter verzögern. Siebolds: „2027 wird ganz sicher noch kein Bagger rollen!“
Text: Andreas Conradt
Foto: Google Earth
Quelle: PM, eigene Recherchen
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